Darmkrebs

Betrachtet man die Familienanamnese von Patienten mit einem Darmkrebs, so findet sich in ca. 20-25 % zumindest ein weiteres betroffenes Familienmitglied. Für diese Familien setzt sich mehr und mehr die Bezeichnung "familiärer Dickdarmkrebs" durch. Familiäre Häufungen werden vermutlich durch das gleichzeitige Vorliegen von genetischen Faktoren und Umweltfaktoren verursacht.

Bei ca. 4-5 % der Familien ist eine hochpositive Familienanamnese nachweisbar, dass heißt, mehrere erstgradig verwandte Familienmitglieder sind erkrankt. In dieser Gruppe ist von einer erblichen Prädisposition der Tumorerkrankung auszugehen, da die Veranlagung für die Erkrankung über die Generationen vererbt wurde.

Gutartige Vorstufen (Polypen: Adenome) des Darmkrebs sind in einer Darmspiegelung erkennbar. In den meisten Fällen kann diese Vorstufe bei der Darmspiegelung entfernt werden, die Darmkrebserkrankung kann so verhindert werden. Für Angehörige mit familiärem oder erblichem Darmkrebs sind die für die Allgemeinbevölkerung angebotenen Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen nicht ausreichend, da nicht selten bereits junge Erwachsene an Darmkrebs erkranken können. Wenn sie eine der Fragen zu den Tumorerkrankungen aus "Testen Sie Ihr Risiko" mit ja beantwortet haben, sollten sie sich mit dem Präventions Centrum in Verbindung setzen.

Darm- und Enddarmkrebs (HNPCC)

Das 'Hereditäre Nicht-Polypöse Colorektale Carcinom', abgekürzt 'HNPCC', stellt eine vererbbare Veranlagung für Krebs insbe¬sondere des Dick- und Mastdarms dar.

Eine erbliche Dickdarmkrebserkrankung liegt vor, wenn die Amsterdam-Kriterien erfüllt sind.
Die klassischen Amsterdam I-Kriterien (Tab. 1) umfassen nur Darmkrebs, während die als Amsterdam II-Kriterien (Tab. 2) auch andere Krebsarten berücksichtigen.

Tab. 1: Amsterdam I -Kriterien
alle Kriterien müssen erfüllt sein:

  • mindestens drei Familienangehörige mit histologisch gesichertem Kolon-/Rektumkarzinom
  • einer davon Verwandter ersten Grades der beiden anderen
  • Erkrankungen in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Generationen
  • mindestens ein Patient mit der Diagnose des Kolon-/Rektumkarzinoms vor dem 50.Lebensjahr
  • Ausschluß einer familiären Adenomatosis polyposis coli (FAP)

Tab. 2: Amsterdam II -Kriterien
alle Kriterien müssen erfüllt sein:

  • mindestens drei Familienangehörige mit HNPCC-assoziiertem Karzinom (Endometrium, Dünndarm, Urothel (Harnleiter), Kolon, Rektum, Hepatobiliär (Leber und Galle)
  • einer davon Verwandter ersten Grades der beiden anderen
  • Erkrankungen in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Generationen
  • mindestens ein Patient mit der Diagnose eines Karzinoms vor dem 50.Lebensjahr

Familien, die diese Kriterien erfüllen, benötigen immer eine intensivierte und frühzeitige Vorsorge. Wir empfehlen Ihnen eine Kontaktaufnahme mit dem PräventionsCentrum.
Was, wenn die Amsterdam-Kriterien nicht erfüllt sind, aber dennoch vermehrt Krebserkrankungen in der Familie aufgetreten sind?
Für diese Familien wurden die Bethesda-Kriterien (Tab. 4) definiert, die den Verdacht auf das Vorliegen einer erblichen Krebserkrankung nahe legt. In diesen Fällen raten wir Ihnen sich mit dem PräventionsCentrum in Verbindung zu setzen.

Tab. 4: Bethesda-Kriterien
Mindestens ein Kriterium muß erfüllt sein:

  • Kolorektales Karzinom vor dem 50. Lebensjahr
  • synchrone/metachrone Kolon-, Rektumkarzinome oder HNPCC-assoziierte Tumorerkrankungen (ableitende Harnwege, Dünndarm, Magen, Ovar, ZNS, Haut)
  • zwei oder mehr betroffene Familienmitglieder, erstgradig verwandt mit Kolon-, Rektumkarzinomen und/oder HNPCC-assoziierter Tumorerkrankung (einer < 50 Jahre)
  • zwei oder mehr betroffene Familienmitglieder, erstgradig oder zweitgradig verwandt mit Kolon-, Rektumkarzinomen und/oder HNPCC-assoziierter Tumorerkrankung, altersunabhängig
  • Kolon- bzw. Rektumkarzinom mit hochgradigier Mikrosatelliteninstabilität vor dem 60. Lebenjahr

Polyposis Erkrankungen

Die klassische Adenomatöse Polyposis Coli (FAP) geht mit Hunderten von Adenomen (Polypen) einher und ist eine obligate Präkanzerose (Krebsvorstufe).
Die FAP-Erkrankung ist durch das Auftreten von hundert und mehr Polypen im gesamten Kolon (Dickdarm) und Rektum (Mastdarm)
charakterisiert, in späteren Erkrankungsstadien auch im Dünndarm. Typischerweise treten diese adenomatösen Polypen in einem Alter von 15-25 Jahren auf. In einigen Fällen sind auch weniger adenomatöse Polypen zu beobachten, insbesondere bei jungen Patienten.

Bei der familiären Polyposis kann es zudem zu Krankheitsmanifestationen außerhalb des Darms kommen:

  • CHRPE: kongenitale Hypertrophie des Pigmentepithels, bei der Spiegelung des Augenhintergrundes darstellbar, keine Einschränkung der Sehstärke.
  • Desmoide: semimaligne, infiltrativ wachsende Tumore im Bereich von Hautnarben und intrabdominell in der Darmwurzel.
  • Epidermoidzysten: gutartige zystische Veränderungen der Haut
  • Osteome: Knochenverdickungen vor allem im Bereich des Schädels
  • Zahnanomalien: z.B. zusätzlicher Backenzahn im mittleren Gaumen

Das hyperplastische Polyposis Syndrom (serrated adenoma).
Zur Diagnose dieses Syndrom müssen mehr als fünf hyperplastische Polypen vorliegen, von denen einer größer als einen Zentimeter ist. Meist liegen die Polypen im rechten bis mittleren Dickdarmabschnitt, was für die "üblichen" hyperplastischen Polypen eher untypisch ist. Es soll jedoch an dieser Stelle erwähnt werden, da diese Form der hyperplastischen Polyposis mit einem erhöhten Tumorrisiko assoziiert ist und einer intensivierten Vorsorge bedarf.

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