Gesetzliche Vorsorgemaßnahmen

Check-up ab 35

Nach dem 35. Lebensjahr bezahlt jede Krankenkasse alle zwei Jahre einen Gesundheitscheck bei einem Allgemeinarzt oder Internisten. Der "Check-up 35" besteht aus 3 Elementen:

  1. Körperliche Untersuchung
    Hierzu gehört die Messung des Blutdrucks, das Abhören von Herz und Lunge, das Abtasten des Bauches, die Inspektion der Haut z.B. auf Pigmentveränderungen, die Überprüfung der Durchblutung in Armen und Beinen und die Prüfung der Reflexe.
  2. Urinuntersuchung
    Bei der Analyse des Urins mittels eines Teststreifens kann erkannt werden ob zu viel Eiweiß, Zucker, Blut oder Bakterien im Urin enthalten sind.
  3. Blutuntersuchung
    Dabei werden lediglich die Gesamthöhe des Cholesterinwerts und der Nüchternblutzucker von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.

Sollten sich aufgrund der Untersuchungen Hinweise auf ernsthafte Erkrankungen ergeben, so zahlen die gesetzlichen Kassen natürlich eine weitere Abklärung. Beim Check-up 35 geht es im Wesentlichen darum häufige Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes frühzeitig festzustellen. Individuelle Risiken in der Lebensweise oder aufgrund gehäufter familiärer Erkrankungen finden keine Berücksichtigung. Hier ist Ihre Eigeninitiative gefragt. (individuelle Vorsorgeleistungen)

Vorsorgeuntersuchungen

Folgende Vorsorgeuntersuchungen werden von ihrer Krankenkasse bezahlt.

Ab welchem Alter Männer Frauen
18 - 1 x pro Jahr
Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt
20 - 1 x pro Jahr Gynäkologische Krebsfrüherkennung
Abstrich vom Muttermund (PAP)
30 - 1 x pro Jahr Tastuntersuchung der Brust
35 - alle 2 Jahre
Check-Up 35 Untersuchungen
45 - 1 x pro Jahr Rektale Tastuntersuchung der Prostata (Krebsvorsorge Männer)
50-55
Test zur Erkennung von Blut im Stuhl (Darmkrebsfrüherkennung)
50-70 - alle 2 Jahre Mammographie
55 - alle 10 Jahre
Darmspiegelung, Wiederholung nach 10 Jahren bei unauffälligem Befund alternativ alle zwei Jahre Test zur Erkennung von Blut im Stuhl

Ihre individuelle Vorsorgestrategie könnte aber aufgrund persönlicher Risikokonstellationen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Lassen Sie sich beraten.

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